SachsenGigaBit als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze ist nach §41 Telekommunikationsgesetz (TKG) verpflichtet, angemessene und genaue technische Beschreibungen ihrer Netzzugangsschnittstellen bereitzustellen und zu veröffentlichen.
Die Schnittstellenbeschreibungen können Sie sich hier gerne auch als PDF herunterladen.